Die allgemeinen Reisebedingungen

Von Surf and Kite Theologos und dem LOGOS Beach Village

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Surf and Kite Theologos sowie LOGOS Beach Village den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, über unsere Buchungssystem oder per Email vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village zustande.

2. Bezahlung

a) Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 20%, oder wie im Einzelfall laut Rechnung vereinbart, des Reisepreises fällig.
b) Die Restzahlung ist 30 Tage vor Antritt der Reise fällig oder wie im Einzelfall laut Rechnung vereinbart.
d) Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen.
e) Ist der Reisepreis bis zum vertraglich festgelegten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Reiseveranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt von Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. a) Der Kunde kann vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ein pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangt werden. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Reiseteilnehmer den entsprechenden Prozentsatz des Reisepreises:

Bis 61 Tage vor Reiseantritt: 25%
60 bis 46 Tage vor Reiseantritt: 40%
45 bis 31 Tage vor Reiseantritt: 50%
30 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 70%
14 bis 4 Tage vor Reiseantritt: 90%
Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises
Es fallen immer mindestens 50 Euro pro Person an.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für bestimmte Reiseleistungen gesonderte

5.2 Umbuchungswünsche des Kunden hinsichtlich Reisetermin, Sportleistung und Unterkunft, werden bis einschließlich 30. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind berücksichtigt.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Surf and Kite Theologos kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemüht. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Fristen und Kosten siehe 5.1.

8. Gewährleistungen

a) Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Reisende Abhilfe zu verlangen. Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Surf and Kite Theologos/LOGOS beach Village kann auch in einer Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Surf and Kite Theologos/LOGOS Brach Village innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.

9. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen zur Anfechtung des Reisevertrages. Ein evtl. eingetretener Vertrauensschaden wird ersetzt, es sei denn, die Anfechtbarkeit war bekannt oder hätte erkannt werden müssen.

11. Insolvenzschutz

Wir haben für den Fall der Insolvenz sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deshalb ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden.

12. Gerichtsstand /Rechtswahl

Der Reisende kann Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Surf and Kite Theologos/LOGOS Beach Village gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Surf and Kite theologos/LOGOS each Village maßgebend.

Für alle Rechtsstreitigkeiten ist griechisches Recht anzuwenden.

Surf and Kite Theologos
LOGOS Beach Village
An Zervou
8506 Theologos
Geschäftsführer: Tobias Gottfried